• IVTH-Immobilienverwaltung

    Kümmert sich professionell um die Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilien und Gewerbeobjekte. Ob Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) oder klassische Mietshausverwaltung, wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Vertrauen Sie Ihr Objekt der IVTH-Immobilienverwaltung an und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!
  • Hausverwaltung

    Immobilien gewinnbringend verwalten ist unsere Kernaufgabe. Von der Organisation des laufenden Betriebs, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, bis zur technischen Betreuung: Wir nehmen Ihnen den Verwaltungsstress ab.

  • Kostenoptimierung

    Die Betriebskosten sind im ländlichen Bereich, je nach Gebäudestandard, höher als die reine Kaltmiete. Wissen Sie, was Ihre Immobilie verbraucht? Nicht ausschließlich die Heizkosten, sondern auch alle anderen Kosten? Wissen Sie, ob die Kosten unter- oder überdurchschnittlich sind? Wissen Sie, wie man diese beeinflussen und optimieren kann?

    Wir finden es für Sie heraus, kontaktieren Sie uns!

  • Facility-Management

    Das Facility-Management der IVTH-Immobilienverwaltung umfasst alle technischen Anlagen, die Einrichtungen sowie die komplette Infrastruktur eines Gebäudes. Gerade bei vermieteten oder verpachteten Objekten entstehen hier schnell große Kosten.

Mietverwaltung

Auf die IVTH Hausverwaltung können Sie sich verlassen

Neben der Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften werden auch die Aufgaben der Mietverwaltung von uns zuverlässig erfüllt. Auch für Dritte betreuen wir aktuell Mietwohnungen. Zentrale Themen bei unseren Entscheidungen sind Nachhaltigkeit, Modernisierung, Kostenoptimierung, Mietkosten, Wertverbesserung und Werterhalt. Dabei binden wir unsere Kunden in die Entscheidungsprozesse mit ein. Auf diese Weise wird für Eigentümer, Investoren, Kapitalanleger und Mieter ein bestmögliches und zufriedenstellendes Ergebnis erzielt.


Präsenz, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Know-how machen eine erfolgreiche Immobilienverwaltung aus

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Wohnraumbewirtschaftung gehört die Mietverwaltung zu unseren zentralen Kompetenzen.


Unser Leistungsportfolio in der Mietverwaltung

Vermieter haben oft wenig Zeit. Beauftragen Sie uns und nehmen Sie unsere Leistungen der Mietverwaltung in Anspruch.


Vertragsmanagement

Verträge müssen vorbereitet, herbeigeführt und rechtskonform abgeschlossen werden. Besonders Endmietverhältnisse und die damit verbundenen Versicherungs- und Wartungsverträge benötigen ein gut strukturiertes Vertragswesen.

Immobilienverwaltung gesucht?

Wir sind für Sie da. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und kostenloses Angebot.

Rufen Sie uns an:

04928 / 84 96 33

Altenativ können Sie Ihre Anfrage auch über unseren Anfrageformular stellen:

 Mietverwaltung.


Aufgaben

  • Mietersuche und Mieterauswahl (insbesondere Bonitätsprüfung eines evtl. neuen Mieters),
  • Mietvertragsgestaltung und -abschluss unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Mietrechts,
  • Wohnungsabnahmen bzw. Wohnungsübergaben mit Mietern unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften,
  • Wohnungsbegehungen,
  • Beantwortung von Fragen der Mieter zum Mietvertrag während der Vertragslaufzeit,
  • Berücksichtigung der umlagefähigen Kosten auf den Mieter (gemäß der Betriebskostenverordnung),
  • Klärung von Rechtsfragen z. B. bei Scheidung oder Tod des Mieters,
  • Bearbeitung von Wünschen und Reklamationen der Mieter,
  • Veranlassung, Überwachung und Abrechnung von Kleinreparaturen,
  • Prüfung und Entscheidung, ob angefallene Kleinreparaturen Sache des Mieters oder Vermieters sind,
  • Überwachung der Mieteingänge und Nebenkostenvorauszahlungen,
  • Überprüfung und Anmahnung unberechtigter Forderungen oder Mietminderungen des Mieters,
  • Verteilung der Mietzahlungen,
  • Erstellung von separaten Jahresabrechnungen für Sie (zum Beispiel zur Vorlage beim Steuerberater) und Ihren Mieter,
  • Bearbeitung und Beantwortung von Fragen der Mieter zur Nebenkostenabrechnung,
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes für das folgende Wirtschaftsjahr,
  • Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen,
  • Bei Mietstreitigkeiten und Mietausfällen, nach Rücksprache mit dem Vermieter, Veranlassung der weiteren Rechtsschritte,
  • Betreuung und Beratung während der Zeit von Rechtsstreitigkeiten,
  • Teilnahme als Ihr Vertreter an evtl. notwendigen Gerichtsverhandlungen,
  • Veranlassung und Durchführung von Räumungsklagen,
  • Beurteilung, Veranlassung und Durchsetzung von Mieterhöhungswünsche Ihrerseits,
  • Optimierung Ihrer Kapitalanlage durch Vorschläge wie Renovierung mit Mietanpassung.

Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter

Wichtig sind an dieser Stelle die Vereinbarungen im Mietvertrag. Nur was bei den Mietkosten und Mietnebenkosten vertragswirksam vereinbart ist, kann verlangt werden.


Was sind Nebenkosten?

Nicht umsonst sprechen Verbraucher bei den Nebenkosten von der sogenannten zweiten Miete. Allerdings gibt es im Gegensatz zu den Mietkosten per Gesetz keine Bestimmung, was Nebenkosten genau sind. Zunächst halten wir fest, dass Nebenkosten wie bspw. Heizkosten sowohl für den Mieter als auch den Eigentümer anfallen. Im allgemeinen Sprachgebrauch beinhalten Nebenkosten jene Kosten, welche dem Eigentümer aufgrund der rechtlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück und die Immobilie sowie aus der Nutzung heraus laufend entstehen.


Welche Nebenkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?

In der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ist der Begriff der Nebenkosten gesetzlich definiert. Nebenkosten sind Betriebskosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück und durch die zweckbestimmte Nutzung der Immobilie laufend entstehen. Nebenkosten, wie es zum Beispiel bei den Heizkosten zutrifft, sind nur umlagefähig, wenn sie laufende Betriebskosten darstellen. Außerdem muss die Kostenübernahme in der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter vertragswirksam vereinbart sein. Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen daher nicht auf den Mieter umgelegt werden.


Was zählt zu den Betriebskosten?

Hierzu zählen bspw. Entwässerungskosten, Heizkosten, Betriebskosten der zentralen Heiz- und Abgasanlage oder Brennstoffversorgungsanlage, Nebenkosten der Warmwasserversorgung, Strom oder Aufzugskosten.


Wir erfüllen zuverlässig die Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung


Nach längstens einem Wirtschaftsjahr rechnen wir mit dem Mieter bspw. die Heizkosten ab. Hierzu gibt es auch gesetzliche Regelungen, die wir bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Der Mieter erhält die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung einzusehen und bekommt eine rechtsverbindliche und schriftliche Ausfertigung. Dabei bemühen wir uns, die Rechnungslegung für den Mieter klar und nachvollziehbar zu gestalten. Schließlich soll auch ein Kostenvergleich der einzelnen Positionen auf die Schnelle möglich sein. Nebenkosten stellen wir nur in Rechnung, sofern sie sich aus der ordnungsgemäßen Geschäftsführung ergeben. Hierzu zählt auch, Preisvorteile aus einem Kostenvergleich wahrzunehmen.


Transparenz für den Mieter und Eigentümer

Wir teilen in der Nebenkostenabrechnung mit, wie hoch die Gesamtausgaben sind und wie sich die einzelnen Kostengruppen zusammensetzen. Hierdurch zeigen wir auch mögliche Potentiale für eine Kostenoptimierung bspw. bei den Heizkosten auf. Dabei machen wir ersichtlich, nach welchem Umlageschlüssel die Nebenkosten zugeordnet werden und wie sich der individuelle Kostenanteil pro Mieter oder Eigentümer in der Nebenkostenabrechnung ergibt. Selbstverständlich vereinbaren wir mit dem Mieter Betriebskostenvorauszahlungen und berücksichtigen diese beim Ermitteln des Ergebnisses aus der Nebenkostenabrechnung.


Qualifizierte Immobilienverwaltung (IHK)